Eine Gruppe von zehn Personen steht mit dem Rücken zur Kamera auf einer Wiese und halten sich.
Abstrakte Grafik mit einem Muster aus grauen und weißen Pixeln in horizontalen Linien.

Ambulant Betreutes Wohnen

Drei junge Erwachsene essen gemeinsam an einem gedeckten Tisch und greifen mit Besteck zu Pasta und Beilagen.

Ambulant Betreutes Wohnen für Jugendliche, junge Erwachsene/und Mädchen-Wohngemeinschaft (ABW)
(§§ 30, 34, 41 SGB VIII)

Neuanfang bietet für Jugendliche i.d.R. ab 16 Jahren ein ambulant betreutes Wohnen an. Die rechtlichen Rahmungen finden sich hier in dem § 30 SGB VIII – einzelfallabhängig ggf. i.V.m. mit den §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Das Leitziel dieser Hilfeform ist die Verselbstständigung. Die Jugendlichen werden im Rahmen von individuell vereinbarten Fachleistungsstunden unter Berücksichtigung ihrer subjektorientierten Bedarfe und vorhandenen Ressourcen betreut. Der Lebensunterhalt der Jugendlichen wird z.B. durch SGB II Leistungen sichergestellt. Neuanfang hält für das ABW eigene Wohnungen im gesamten Stadtgebiet vor.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist (u.a.) die Zusage der Jugendlichen einen geregelten Tagesablauf einzuüben. Das heißt, jede/r Bewohner:in muss sich bemühen, z.B. regelmäßig zur Schule zu gehen, Praktika zu absolvieren oder an sonstigen alltagsstrukturierenden Maßnahmen teilzunehmen. Das hierbei Probleme bestehen können, wissen wir! Der Wunsch eine förderliche Struktur im Alltag zu erreichen, stellt das Ziel dar, was es in Koproduktion zu erreichen gilt.

Ansprechpartner:

Verena Arzischewski

Leitung Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
0176 43506725
verena.arzischewski@neuanfang-kreis-waf.de

Frau mit langen blonden Haaren und schwarzem Oberteil, die in die Kamera schaut.

Ann-Christin Kropla

Leitung Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
01607815586
ann-christin.kropla@neuanfang-kreis-waf.de

Porträt einer Frau mit langen, braunen Haaren, die in einem dunklen Oberteil und einer braunen Strickjacke gekleidet ist.